|
Ausrüstungsverleih-Preise Allgemeine Verleihbedingungen
|
|
Allgemeine Verleihbedingungen
|
|
|
Eine Überlassung an Dritte ist untersagt. Alle entliehenen Gegenstände sind in einwandfreiem und gesäubertem Zustand zurückzugeben. Anderenfalls wird eine entsprechende Gebühr erhoben. Tauchgeräte sind bei Abholung gefüllt und können leer (jedoch mindestens 30 bar) wieder abgegeben werden. Die Füllung der Tauchgeräte wird separat in Rechnung gestellt.
Der Entleiher versichert hiermit ausdrücklich, dass er über einen gültigen Tauchschein und über eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung verfügt.
|
|
| Beschädigungen und Verlust |
|
| Der Entleiher haftet voll für alle Schäden, die mit oder an den entliehenen Gegenständen angerichtet werden. Beschädigungen werden zu Lasten des Entleihers billigst repariert. Irreparable Schäden oder Ausrüstungsverluste werden mit dem Neupreis in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für unsachgemäße Behandlung. Sollten Ausrüstungsgegenstände im Urlaub ausfallen, muss eine Bestätigung über die Ursache und den Zeitpunkt des Ausfalles vorgelegt werden, wenn der Kunde eine Minderung des Verleihpreises in Betracht zieht. |
|
| Verleihzeiten |
|
Verleihzeiten verstehen sich pro Kalendertag, eingeschlossen Sonn- und Feiertagen. Der Ausleihtag wird nicht berechnet. Ausgabe und Rücknahme von Ausrüstung erfolgt nur während der regulären Öffnungszeiten.
Mindestverleihdauer ist ein Tag. |
|
|
Bitte beachten Sie unsere AGB's
|