Attersee im Salzburger Land
Attersee im Salzburger Land

Infos zum See

Der Attersee in Oberösterreich ist der einzige Salzkammergutsee, der nie zufriert. Er liegt auf 467m ü.d. Meer und ist 170m tief. Er ist der reinste und mit einer Fläche von 47qkm der größte See des Salzkammergutes. Der See verfügt über großen Fischreichtum und beherbergt Forellen, Hechte, Rutten, Elritzen, Aale, Schleien und noch einiges mehr.

Beim Einstieg vom Campingplatz "Föttinger" kann man Plattformen und Unterwasserkuppeln auf 10, 15, 20 und 40m antauchen. In Seefeld, Weißenbach und Burgau gibt es interessante Steilufer zu betauchen.

Unterbringung: ( bei eigener Anreise:)

Die Unterbringung erfolgt in Weißenbach in der "Pension zur Nixe" (Oberschmid) mit Halbpenson und Zimmern mit Dusche und WC. Hier befindet sich gleichzeitig die Füllstation und auch ein Trockenraum für die Ausrüstung.

Kohlbauernaufsatz: Schöne Steilwand von 17 bis 33m in Kombination mit interessantem, dicht bewachsenem Flachwasserbereich.

s'Wandl: Taucht man ins obere der drei vom Urzeitgletscher gebildeten Wannen, so bietet sich ein klassischer Tauchgang mit Wurzelstöcken, versunkenen Bäumen, großen Felsblöcken bis hin zu einer kleinen Felszunge von 20 bis 30m.

Unterwasserwald Kammer: Bei Straßenkilometer 3,2 bis 3,4 bei der blauen Rundfunktafel! Imposanter Unterwassserwald von 23 bis 30 m!

Attersee: Bereich südl. des Hauses Unterbuchberg 24 und Nr. 807/2 KG Attersee.

Nußdorf/Nord: Zone zwischen der Mündung des Ackerlingbaches und dem Grundstück Parz.-Nr. 221/2 KG Nußdorf.

Nußdorf/Süd: Gebiet zwischen dem nördl. Ende von Reith und der Mündung des Urfangbaches beim Gasthof Stadler.

Unterach: Bereich ab der Zettelmühle über Unterach. Uterweißenbach/ Burgau/

Steinbach: Burgau, Weißenbach, Steinbach a. A. bis Haus Steinwand 20.

Weyregg/Schörfling: Gebiet zwischen dem Strandbad Weyregg und dem Badeplatz Kammer.

Ebenmann Aufsatz: Großer Parkplatz an der B-152 bei km 21,5. Bequemer Einstieg, lange Abendsonne, ideal auch für größere Gruppen. Achtung: Laichschutzsperre vom 1.Mai bis 10. Juni!!!

 

Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag durch Erklärung gegenüber dem Reiseveranstalter zurücktreten. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für eine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung sind ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann den Ersatzanspruch bei Rücktritt pauschalieren: 

a)    Bis 30 Tage vor Reisebeginn                   15%
b)    Ab 29. Bis 22. Tag vor Reisebeginn          20%
c)    Ab 21. Bis 15. Tag vor Reisebeginn          30%
d)    Ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn           50%
e)    Ab 6. Tag vor Reisebeginn                      60%
f)    Am Abreisetag/bei Nichtantritt                100%

Bis zum Reisebeginn kann der Kunde seine Rechte aus dem Reisevertrag auf einen Dritten übertragen. Die dadurch entstehen­den tatsächlichen Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften entgegenstehen. Der Reisende haftet gesamtschuldnerisch für den gesamten Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten.

 

Termine und Buchungen
 
 
Start
Ende
Ort
Preis pro Person
Info / Buchen
1.)
Wbg, Attersee
07.06.2012 
10.06.2012 
Attersee 
189,00 
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